Regionalplanung
Demokratische Gestaltung der Raumordnung
In Nordrhein-Westfalen steht die effiziente Nutzung von Raum und Flächen im Zentrum der Regionalplanung. Der Bedarf an Wohnraum, wirtschaftlichen Entwicklungsflächen, Naturschutzgebieten sowie Infrastruktureinrichtungen wie Stromleitungen und Rohstoffgewinnungsstätten erfordert eine sorgfältige und zukunftsorientierte Planung. Der Regionalplan Ruhr für den Kreis Wesel und der Regionalplan Düsseldorf für Städte wie Geldern, Goch, Kleve oder Rees sind Beispiele für solche strategischen Planungsansätze. In diesen Prozessen spielt der Regionalrat, beziehungsweise im Gebiet des Regionalverbands Ruhr (RVR) die Verbandsversammlung des RVR, eine entscheidende Rolle.
Einbeziehung aller Beteiligten
Ein umfassendes Beteiligungsverfahren stellt sicher, dass die Interessen aller betroffenen Parteien berücksichtigt werden. Zudem müssen die Regionalplaner den übergeordneten Landesentwicklungsplan für Nordrhein-Westfalen beachten, der wichtige Rahmenbedingungen für die Raumordnung vorgibt. Diese koordinierte Herangehensweise gewährleistet, dass die Raumordnung den vielfältigen Bedürfnissen der Region gerecht wird. Hier gibt es ein Erklärvideo des RVR zum Regionalplan.
Sicherstellung der Rohstoffversorgung
Eine besondere Herausforderung der Regionalplanung ist die Sicherstellung der Versorgung mit wichtigen Rohstoffen wie Sand und Kies, die für die Wirtschaft und die Bevölkerung von essenzieller Bedeutung sind. Die Landesregierung beauftragt daher die Regionalplanung mit der Ausweisung spezifischer Gebiete für die Gewinnung dieser Bodenschätze. Dies trägt zur nachhaltigen Entwicklung und zur Sicherung der Rohstoffversorgung bei.
Rohstoffbedarf
Die Bedarfsermittlung wird durch den geologischen Dienst NRW mit Hilfe des sogenannten Abgrabungs-monitorings vorgenommen. Dabei wird regelmäßig der Umfang der Sand- und Kiesgewinnung durch Luftbilder erfasst und mit den planerisch gesicherten Rohstoffvorräten verglichen. Der Landesbetrieb will damit rechtzeitig eine mögliche Verknappung von Rohstoffen erkennen.
Beteiligungsverfahren
Damit am Ende auch möglichst alle mit dem Plan zufrieden sind, gibt es ein aufwendiges Beteiligungsverfahren. Im Ruhrgebiet wurden rund 400 Behörden und Institutionen (z.B. Städte und Gemeinden, Landwirtschftskammer, IHK, Naturschutzorganisationen, Landesbetrieb Straßenbau, Rohstoffunternehmen, etc.), aber auch Bürgerinnnen und Bürger in dieses Verfahren einbezogen. Die Auswertung und Gewichtung übernimmt dann die Planungsbehörde.
Strategische Umweltprüfung
Grundsätzlich findet aber schon während des Planungsverfahrens eine "Strategische Umweltprüfung" statt. Das heißt, es wird immer überprüft, ob planerische "Ideen" Umweltauswirkungen haben. Dazu werden vernünftige Planungsalternativen beschrieben und bewertet. Daran sind Umweltbehörden und auch die Öffentlichkeit beteiligt.
Genehmigungsverfahren
Eine Darstellung im Regionalplan als "Kiesfläche" ist aber nicht mit einer Abgrabungszulassung zu verwechseln. Dafür ist ein separates fachrechtliches Zulassungsverfahren erforderlich. Dabei findet auch wieder eine Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Die gesamte Planungsphase bis zur Rohstoffgewinnung vor Ort dauert daher in der Regel mehrere Jahre.