Herzlich Willkommen auf der Antwortseite zur Neuauflage unserer erfolgreichen Dialog-Aktion! Wir beantworten alle (sachlichen) Fragen, die uns gestellt werden. Manchmal braucht eine Antwort mit fundierten Informationen aus seriösen Quellen etwas Zeit - auch für die Experten unserer Mitgliedsunternehmen. Wir bemühen uns aber alle eingegangenen Fragen so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sollte eine Antwort fehlen, bitten wir um ein bisschen Geduld. Auch eine Frage stellen? Das geht hier! (Fragen/Antworten aus dem Frühjahr 2022 sind entsprechend gekennzeichnet)


Eure Fragen - Unsere Antworten ...

  • Wenn neue Flächen erschlossen werden, mit welcher Lärmbelästigung ist zu rechnen und wie lange wird durchschnittlich in einem Gebiet ausgekiest?

    Beim Thema "Lärm" gilt auch für Sand- und Kiesgewinnungsprojekte die sogenannte TA-Lärm (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm), die entsprechende Grenzwerte festlegt. Im Rahmen der behördlichen Genehmigung einer Abgrabung werden auf dieser Basis Gutachten erstellt, die dann auch Bestandteil der Genehmigung sind. Dabei geht es nicht um die Lärmentwicklung an der Abgrabungsstätte, sondern darum, welcher Lärm beispielsweise in der "Nachbarschaft" ankommt. Einfach ausgedrückt: Würde es für Anwohner zu laut, wird es nicht genehmigt. Die Erfahrung zeigt, dass es aber in der Regel keine Grenzwertüberschreitung gibt. So liegen zum Beispiel am Diersfordter Waldsee Hausboote, die als Ferienquartiere vermietet werden, während am anderen Ufer der Gewinnungsbetrieb läuft. Wie lange der Gewinnungsbetrieb an einem Standort läuft, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Natürlich spielt das Volumen der Rohstofflagerstätte eine Rolle. Dazu kommt der in der Genehmigung festgelegte Zeitraum und am Ende auch die Nachfrage nach Sand und Kies. Das Hausboot-Beispiel zeigt aber, dass Seen auch während noch Abgrabung läuft, beispielsweise schon für Freizeitzwecke genutzt werden könnten. So hat auch eines unserer Mitgliedsunternehmen für eine potentielle Fläche in Neukirchen-Vluyn ein Nachnutzungskonzept vorgelegt, in dem bereits nach 5 Jahren Freizeitflächen am Wasser zur Verfügung stehen. Das Konzept wurde allerdings von Stadt und Bürgerinitiativen abgelehnt.

  • Wie wäre es, wenn einfach mal mehr mit Holz gebaut würde? Da könnte man viel Kies einsparen.

    Das Bauen mit Holz istz zwar grundsätzlich möglich, aber vor allem in NRW keine brauchbare und leider auch keine nachhaltige Alternative. Unser Bundesland kann seinen Holzbedarf jetzt schon nur zu rund 30 Prozent aus eigener Produktion decken. Rund 70 Prozent des Holzes werden also importiert (durchschnittliche Transportstrecke aus dem Ausland: 950 Kilometer). Die Naturschutzorganisation WWF warnt uns deshalb in einer aktuellen Studie vor Holz als Baumaterial: „Die Wälder der Welt können nicht ausreichend nachhaltig gewonnenes Holz zur Verfügung stellen. Der Verbrauch ist global und insbesondere in Industrienationen wie Deutschland bereits heute zu hoch.“ Außerdem sollte man zusätzliche Importabhängigkeiten vermeiden und hinzu kommt die Ungewissheit über die Holzpreisentwicklung am Weltmarkt. Der Holzbau kann also höchstens in Gegenden mit viel Holzwirtschaft in der direkten Umgebung eine praktikable und nachhaltige Alternative sein. Das ist aber am Niederrhein bzw. im Ruhrgebiet nicht der Fall.


    (Frage gestellt von anonym aus Hünxe)

  • Wie soll die Rohstoff Bewußtseinserweiterung denn funktionieren, wenn die Heimat auf der wir leben, z.B. im Kreis Wesel, bereits zu 17% weggebaggert und verkauft wurde?

    Es wurden natürlich keine 17% des Kreises Wesel weggebaggert. Der Kreis Wesel besteht nur zu 1,3 Prozent aus Baggerseen (Quelle: Statistisches Landesamt NRW). Die gute Nachricht ist also: Es sind noch 98,7 Prozent vom Kreis Wesel übrig. Außerdem kann die Baggerseefläche ja auch irgendwie genutzt werden (Naherholungsgebiet, Photovoltaik, Wassersport, Naturschutz etc.). Richtig ist, dass die gewonnenen Rohstoffe verkauft werden. Dabei ist die Allgemeinheit, also die öffentliche Hand (Kommunen, Land, Bund) der allergrößte Kunde (50 - 70 Prozent).  Das Material wird also zum allergrößten Teil im öffentlichen Hoch- und Tiefbau eingesetzt. Dessen sollte man sich bewusst werden. Wenn Sie durch die Fußgängerzone Ihrer Stadt gehen, bestehen die Pflastersteine unter Ihren Füßen zu 80 Prozent aus Sand und Kies oder sie sind aus Naturstein, der in Steinbrüchen abgebaut wurde (dann aber nicht am Niederrein, sondern in Regionen mit mehr Bergen).  Unseren Alltag bestreiten wir größtenteils mit importierten Rohstoffen. Dessen sollte man sich bewusst sein, bevor man über einen jährlich sinkenden Rohstoff-Export schimpft.


    (Frage gestellt von Volker Loch via Facebook)


  • Wieviel Prozent Sand und Kies werden exportiert insbesondere in die Niederlande, die selbst eigene Sand- und Kiesgewinnung überwiegend verbieten?

    Die aktuellsten Zahlen des statistischen Landesamtes belegen einen deutlichen Rückgang des Exports von Sand, Kies, Ton und Kaolin (diese Rohstoffe werden in der Statistik nur zusammen erfasst) aus NRW. Demnach ist der landesweite Export ins Ausland von 2008 bis 2021 um über 54 Prozent gesunken. Die Netto-Exportquote (es gibt nämich auch Import) liegt damit bei rund 15 Prozent. Die Niederlande sind dabei der größte Handelspartner. Dort landen rund 85 Prozent des Exportmaterials. Es ist aber nicht richtig, dass Sand- und Kiesgewinnung in den Niederlanden verboten ist. In den Niederlanden werden jährlich rund 70 Millionen Tonnen primäre Baurohstoffe (regulier) gewonnen. Bei den Fraktionen Kies/Kiessand steigt hier die heimische Produktion und der Bedarf sogar an. In den Niederlanden wurden zuletzt wieder neue Sand- und Kiesgewinnungsprojekte (häufig in Kombination mit Hochwasserschutz) genehmigt. Auch die Niederlande exportieren Ophoogzand (Füllsand), den es dort, im Gegensatz zum Kies, ausreichend gibt. Die Zahlen können Sie der "Rapportage Monitoring bouwgrondstoffen" von Cascade (Vereniging van zand- en grindproducenten) entnehmen.


    (Frage gestellt von Anonym)

  • Wieso werden an der Rohstoffnutzung die betroffenen Regionen nicht finanziell beteiligt?

    Weil das so in unserer "Wirtschaftsordnung" nicht vorgesehen ist. Die Flächen, wo Rohstoffe (wie zum Beispiel Sand und Kies) gewonnen werden dürfen, werden von staatlichen Planungsbehörden festgelegt. In der Regel handelt es sich dabei aber um privaten Grund und Boden, den dann ein Unternehmen erwerben kann und dort möglicherweise nach einem aufwendigen Prüf- und Genehmigungsverfahren auch (die mit erworbenen) Rohstoffe gewinnen darf. Eine Gewinnbeteiligung von staatlichen Stellen (von Steuern mal abgesehen) ist dabei grundsätzlich nicht vorgesehen - eine Beteiligung an den Kosten übrigens auch nicht. Wenn auf diesen Flächen landwirtschaftliche Produktion stattfindet oder sich dort anderes Gewerbe ansiedeln dürfte, ist das ja auch so. Sonst müsste man diese Wirtschaftszweige entsprechend verstaatlichen. Abhängig von den Genehmigungsauflagen und den Interessen der Kommune vor Ort, kann aber nach der Nutzung zur Rohstoffgewinnung auf den besagten Flächen durchaus wieder Fläche entstehen, die der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt wird.

  • Warum wird nicht mehr Abbruchmaterial recycelt?

    Kaum ein anderes Land recycelt so viele Baustoffe wie Deutschland. Es werden bereits heute laut Umweltbundesamt über 90 Prozent der Bauabfälle wiederverwertet, zum Beispiel im Straßen- und Erdbau und in der Asphalt- und Betonherstellung. Die jüngsten Zahlen dazu stammen aus dem Jahr 2020 und wurden im Februar 2023 veröffentlicht. Demnach lag die Wiederverwertungsquote beispielsweise bei anfallenden Bauschutt (Abbruchmaterial) bei 94,5 Prozent. Es wird wirklich nur das deponiert, was nicht mehr genutzt werden kann (z. B. wegen Schadstoffbelastung). Recyclingbaustoffe decken aktuell aber nur einen Anteil von 13,2 % des Gesamtbedarfs an Gesteinskörnungen (Mehr Infos gibt es hier). Eine aktuelle Studie (unter anderem mit dem Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung) geht davon aus, dass sich die Substitutionsquote nur äußerst moderat bis 2040 steigern lässt. Diese Studie finden Sie hier.

  • Warum wird den Bauern für den Kiesabbau ihr Land weggenommen?

    Grundsätzlich wird am Niederrhein niemandem für die Sand- und Kiesgewinnung Landbesitz weggenommen. Ein Projekt lässt sich nur realisieren, wenn die entsprechende Fläche im gültigen Regionalplan für die Rohstoffgewinnung vorgesehen ist und der dazugehörige Eigentümer den Landbesitz auch dafür verkauft. Enteignung findet (anders als beispielsweise bei der Braunkohleförderung) nicht statt. Es kann aber sein, dass Landwirte Flächen nutzen, die ihnen nicht gehören, sondern lediglich gepachtet wurden.

    Die staatliche Regionalplanung weist für die Rohstoffgewinnung natürlich nur Gebiete aus, die nicht in Schutzzonen liegen, nicht besiedelt oder anderweitig verplant sind. Dabei handelt es sich dann häufig um landwirtschaftlich genutzte Flächen. Im aktuell diskutierten Regionalplan für das Gebiet des RVR sind allerdings nur 0,6 Prozent der landwirtschaftlichen Gesamtfläche als mögliche Sand- und Kiesgebiete vorgesehen. Ob dort jemals Sand- und Kies gewonnen werden kann, hängt aber, wie oben beschrieben, von den Eigentümern der Flächen und möglichen Interessenten aus der Unternehmerschaft ab und es wird natürlich auch eine behördliche Genehmigung benötigt.

    Zur besseren Einschätzung noch mal ein paar Flächendaten für den Niederrhein: Im Kreis Wesel nutzen Baggerseen lediglich eine Fläche von 1,3 Prozent (Kreis Kleve: 1,0 Prozent Baggerseenfläche). Der Anteil der landwirtschaftlichen Fläche liegt im Kreis Wesel bei rund 52 Prozent, im Kreis Kleve bei über 63 Prozent (Quelle: Statistisches Landesamt NRW / Stand: Ende 2020).


    (Frage gestellt von Anonym aus Rheinberg)

  • Wieso werden die ausgekiesten Flächen nicht wieder verfüllt und als Agrarfläche genutzt?

    Baggerseen und Abgrabungen können grundsätzlich auch wieder verfüllt werden. Bei einigen Projekten am Niederrhein wird das auch so gemacht (zum Beipiel am Milchplatz in Rheinberg). Allerdings sind diese Verfüllungen gesetzlich stark reglementiert und müssen in der Genehmigung der Gewinnung vorgesehen sein. Maßgebend für die Art der Wiederherrichtung der Gewinnungsflächen sind also die Auflagen, die den Unternehmen im Genehmigungsverfahren erteilt werden. Eine Wieder-Verfüllung von Baggerseen ist nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regeln nur sehr eingeschränkt gestattet und wird bei uns von den Behörden praktisch nicht mehr genehmigt. Hinzu kommt, dass kaum noch geeignetes Material für diese Verfüllungen zur Verfügung steht, weil dieses unter anderem auch zur Herstellung von Recycling-Baustoffen verwendet wird und das auch ausgeweitet werden soll. Also: Die finale Entscheidung, ob ein Loch wieder verfüllt werden darf, liegt nicht bei den Unternehmen.


    (Frage gestellt von Andreas Conrad via Facebook)

  • Wie und in welcher Form wird die Renaturierung bestehender oder neuer Abbauflächen erfolgen und in welchem Zeitraum nach Beendigung der Auskiesung? (Frage aus 2022)

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Sand- und Kiesgewinnung wird ein Plan für die Folgenutzung verbindlich festgelegt. An diesem Genehmigungsverfahren sind auch die zuständige Kommune und die Öffentlichkeit beteiligt. Es kann also prinzipiell jeder Wünsche für eine Folgenutzung/Renaturierung äußern und man kann nur dazu animieren, sich in dieser Phase konstruktiv einzubringen. Im so entstehenden Plan für die Folgenutzung (oft auch Renaturierungs- oder Rekultivierungsplan genannt) steht, welche Maßnahmen das agierende Unternehmen zu tätigen hat. In der Regel finden Renaturierungsmaßnahmen schon abschnittsweise statt, während der Betrieb der Gewinnung noch läuft. Die Reihenfolge der Maßnahmen mit passenden Jahreszahlen ist dann auch Bestandteil der Genehmigung und entsprechend einseh- und kontrollierbar. Sollte es Unternehmen geben, die dabei ihre Pflichten nachweislich nicht erfüllen, kann man sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Wie eine Renaturierung/Folgenutzung gestaltet werden muss, entscheiden also letztendlich nicht die Unternehmen.


    (Frage gestellt von Anonym aus Xanten)

  • Sie schreiben, jeder Bürger (Ü16) hat statistisch einen Kiesbedarf von 10 kg/Tag. Wie setzt sich diese Zahl zusammen und wo kann ich die Statistik nachlesen? (Frage aus 2022)

    Die Berechnung dieser Zahl funktioniert ganz einfach: In NRW wurden im Jahr 2020 62,2 Millionen Tonnen Sand und Kies (und Ton*) produziert. Davon wurden 11 Millionen Tonnen exportiert (Exportquote: 17,7 %). Parallel wurden aber auch 1,5 Millionen Tonnen importiert (Quelle: it.nrw als Statistisches Landesamt). In NRW wurden in diesem Jahr also 52,7 Millionen Tonnen genutzt (62,2 – 11 + 1,5 = 52,7). In NRW gibt es 14,2 Millionen Menschen, die über 16 Jahre alt sind (Quelle: Landeswahlleiter / Kommunalwahl 2020). Demnach nutzt also jeder von diesen rund 3,7 Tonnen pro Jahr (52.700.000 : 14.200.000 = 3,711) – das entspricht 3.711 Kilogramm. Teilt man diese Zahl durch die Anzahl der Tage eines Jahres, kommt man auf 10,17 Kilogramm (3.711 : 365 = 10,17).


    * Die Produktionsmenge von Ton ist in NRW so gering, dass sie in der Statistik nicht einzeln erfasst wird und kann daher in der Gesamtmenge vernachlässigt werden. Dafür werden bei der Berechnung von 10kg/Tag am Ende auch 170 Gramm potentieller Ton-Verbrauch abgezogen.


    (Frage gestellt von Anonym aus Neukirchen-Vluyn)

  • Warum müssen in meiner Heimat so viele Löcher entstehen und in Neukirchen-Vluyn die Donkenlandschaft zerstört werden? (Frage aus 2022)

    Die Sand- und Kiesprojekte müssen nicht zwangsläufig in Kamp-Lintfort und/oder Neukirchen-Vluyn entstehen. Fakt ist nur, dass der Rohstoff in NRW gebraucht wird. Aktuell und in den kommenden Jahren steigt sogar der Bedarf bei Sand+Kies an, weil die Politik ihre Pläne für die Gesellschaft verwirklichen möchte (Wohnungsbau, Bau von Windkraftanlagen, Brückensanierungen oder -neubauten etc.). Aktuell nutzt jeder Einwohner in NRW (über 16 Jahre) statistisch gesehen 10 Kilo Sand+Kies täglich. Wenn man also Sand+Kies gewinnen möchte, ist immer auch irgendwo Landschaft betroffen (weil besiedelte Flächen aus verständlichen Gründen ausgeschlossen werden), die verändert wird - dort müssen natürlich auch entsprechende Vorkommen sein. Die Flächenauswahl für die Rohstoffgewinnung im RVR-Gebiet (mit Flächen in Kamp-Lintfort und Neukirchen-Vluyn) haben aber nicht die Unternehmen vorgenommen, sondern die Planer beim Regionalverband nach Vorgaben aus der Politik. Die Unternehmen haben auch einige alternative Flächen vorgeschlagen, die aber nicht berücksichtigt worden sind. Die Frage ist also immer auch: Wo soll es stattdessen passieren?


    (Frage gestellt von Rolf Reuther aus Kamp-Lintfort)

  • Werden in die Gewässer/die Baggerseen Fische besetzt? Wieso werden die Seen nicht zum Angeln freigegeben? (Frage aus 2022)

    Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Sand- und Kiesgewinnung wird ein Plan für die Folgenutzung verbindlich festgelegt. An diesem Genehmigungsverfahren sind auch die zuständige Kommune und die Öffentlichkeit beteiligt. Im Plan für die Folgenutzung wird auch festgelegt, ob es am entstehenden See die Möglichkeit zum Angeln geben soll (so wie es an einigen Seen am Niederrhein auch der Fall ist). Entscheiden sich die Beteiligten dafür, werden im entsprechenden Gewässer auch Fische besetzt. Dann hat der Eigentümer des Sees auch eine entsprechende Hegepflicht. Bei der Frage, ob Angeln möglich oder nicht möglich sein soll, spielen also, die im Genehmigungsverfahren geäußerten, Wünsche und Vorstellungen eine Rolle undes gehen  auch naturschutzfachliche Bewertungen mit ein.


    (Frage gestellt von Anonym aus Rheinberg)

  • Warum werden die Ex-Baggerseen nicht zu etwas gemacht, von dem die Bevölkerung nachher etwas hat (wie bei Auesee, Xantener Südsee, Blaue Lagune etc .)? (Frage aus 2022)

    Zunächst mal sind der Auesee oder die Xantener Südsee ja Beispiele dafür, dass aus Baggerseen etwas entsprechendes gemacht wird. Die Folgenutzung von Sand- und Kiesseen legen allerdings nicht die Unternehmen fest, sondern von deren Seite gibt es nur Vorschläge dazu. Konkret wird die Folgenutzung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für ein Abgrabungsprojekt verbindlich festgelegt. An diesem Genehmigungsverfahren sind auch die zuständige Kommune und die Öffentlichkeit beteiligt. Es kann also prinzipiell jeder Wünsche für eine Folgenutzung/Renaturierung äußern. Badestellen oder Wassersportangebote wären da eine Möglichkeit. Rohstoffunternehmen betreiben diese allerdings in der Regel nachher nicht selbst. Dafür müsste ein anderer Betreiber gefunden werden und dabei spielt natürlich auch die wirtschaftliche Machbarkeit eine Rolle. Die Mitgliedsunternehmen unserer Initiative sind aber bereit, sich bei der Verwirklichung solcher Pläne (auch frühzeitig) entsprechend einzubringen.  Es ist allerdings meistens nicht so, dass "die Bevölkerung" sich bezüglich der Folgenutzung einig ist. Die einen wollen Badespaß und Wassersport, die anderen wollen Ruhe und ungestörte Natur am See.


    Die genannten Beispiele sind in der Region und darüber hinaus als Projekte, was aus ehemaligen Baggerseen werden kann, bekannt. Die Akzeptanz ist dort (mittlerweile) sehr hoch. Dabei geht es häufig um Freizeit und Tourismus. Auch die 6-Seen-Platte in Duisburg gehört dazu. Darüber hinaus gibt es aber viele weitere Beispiele, die vielleicht weniger beakannt, aber mindestens genau so wichtig und erwähnenswert sind: Der Lippe-Mündungsraum in Wesel wurde als naturnahe Auenlandschaft rekultiviert und dient zudem als sogenannte Retentionsfläche dem Hochwasserschutz. Dort wurde zudem ein Rad-/Wanderweg angelegt. An vielen anderen Stellen, wo früher Sand+Kies gewonnen wurde, gibt es heute solche Wege oder Laufstrecken. In Rees wurde eine Flutmulde geschaffen, die bei zu starkem Wasserdruck (Hochwasser) die Stadt vor größeren Schäden schützt. Am Reeser Meer ist ein Wohn- und Freizeitpark geplant. Von all diesen Folgenutzungen hat die Bevölkerung direkt oder indirekt etwas. 


    In manchen Fällen werden ehemalige Kiesabbauflächen aber als reine Naturschutzzonen renaturiert, ganz bewusst ohne „Besucher“ und „öffentliche Nutzungsmöglichkeiten". Hier stehen Artenschutz und Artenvielfalt im Vordergrund. Ein Beispiel ist der Büssum in Voerde-Emmelsum. Eigentlich hätten daraus wieder Weideflächen werden sollen. Doch schon während der Auskiesung wurde der Projektplan geändert. Heute gehört die Fläche zum insgesamt 27.000 Hektar großen Vogelschutzgebiet „Unterer Niederrhein“. 


    (Frage gestellt von Taapken aus Neukirchen-Vluyn)

  • Warum findet man keine Kompromisse? Warum entstehen in den Kiesgebieten wie Bislich Prachtvillen mit Seegrundstück? (Frage aus 2022)

    Unsere Mitgliedsunternehmen sind immer daran interessiert, dass Kompromisse gefunden werden und es wurden auch frühzeitig vor der Veröffentlichung des aktuellen Regionalplan-Vorschlages (für das RVR-Gebiet) entsprechende Gesprächsangebote an die jeweiligen Kommunen adressiert - leider ohne Erfolg. Natürlich können im Bezug auf konkrete Sand- und Kiesprojekte auch noch Kompromisse im Rahmen des entsprechenden Genehmigungsverfahrens gefunden werden. Daran können dann auch die Kommune und die Öffentlichkeit "mitarbeiten". Dass in Bislich "Prachtvillen mit Seegrundstück" entstehen, können wir so nicht bestätigen. Dort ist lediglich der See an bereits bebaute Privatgrundstücke "herangerückt". Neubauten sind hier gar nicht möglich, da man dafür (Bauen im Außenbereich) keine Genehmigung bekommen würde. Es ist aber natürlich so, dass es dort, wo Privatgrundstücke am neu entstanden See liegen, keinen Zugang für die Öffentlichkeit gibt. 


    (Frage gestellt von Tom Huth via Facebook)

  • Welche Auswirkungen haben die Kies- und Sandabgrabungen auf Mensch und Natur in 20 Jahren? (Frage aus 2022)

    Durch Sand- und Kiesgewinnung wird die Landschaft verändert. Bei den am Niederrhein üblichen Nassabgrabungen entstehen dort, wo man Sand+Kies fördert, Seen aus dem vorhandenen Grundwasser. Negative Auswirkungen durch derartige Abgrabungen auf Grund- oder Trinkwasser sind bisher aber keine bekannt und am Niederrhein haben unsere Mitgliedsfirmen mit der Gewinnung schon jahrzehntelange Erfahrung. Alle Baggerseen am Niederrhein haben nahezu Trinkwasserqualität. Infos rund um dieses Thema findet man hier. Dort findet man auch Links zu entsprechenden Studien und Gutachten. Durch die Umwandlung von Landfläche in See- und Uferfläche verändert sich dort auch die Natur. Negative Auswirkungen in naturschutzfachlicher Sicht werden allerdings im vorgelagerten Genehmigungsverfahren geprüft. In der Regel sorgen Rohstoffgewinnungsstätten sogar für mehr Artenreichtum und Biodiversität. Die Unternehmerschaft arbeitet daher auch mit Organisationen wie dem NABU zusammen. Weiterführende Infos zum Natur- und Umweltschutz gibt es hier. Auch "Bergbauschäden" an Gebäuden sind bisher nicht aufgetreten. Am Niederrhein gibt es ja Baggerseen, die vor 20 Jahren und mehr angelegt wurden und damit auch entsprechende Beispiele. Eine der wichtigsten positiven Auswirkungen ist aber, dass wir auch in 20 Jahren noch Häuser, Straßen, Brücken, Plätze, Radwege, Terrassen, Garagen, Kanalisation, Bahngleise, Fußballstadien, Windkraftanlagen aus stabilem Material oder mit stabilem Fundament haben.


    (Frage gestellt von Elke Sons via Facebook)

  • Können Landwirte oder andere Anwohner enteignet werden? (Frage aus 2022)

    Nein, Enteignungen finden nicht statt. Sand+Kies wird auch in Zukunft nur dort gewonnen, wo Grundstücksinhaber ihre Flächen freiwillig verkaufen.


    (Frage gestellt von Anonym aus Rheinberg)

  • Laut Regionalplanentwurf soll es einen Schutzstreifen von 300 m zwischen den ausgewiesenen Flächen für die Kiesabgrabungen und Wohngebieten geben. Wie definiert sich hier Wohngebiet? Wie groß ist der Schutzstreifen für einzelne oder kleine Häuseransammlungen, die direkte Nachbarn des vorgesehenen Kiesabbaugebietes sind? (Frage aus 2022)

    Es ist richtig, dass im vorgelegten Regionalplan ein sogenannter Siedlungspuffer von 300 Metern vorgesehen ist: "Der Siedlungspuffer von 300 m Breite wurde auch in Anlehnung an den Abstandserlass NRW gewählt, der für die Bauleitplanung diesen Abstand zwischen Wohnbauflächen und Steinbrüchen mit Sprengungen bzw. Anlagen zur Gewinnung oder Aufbereitung von Sand, Kies und Ton empfiehlt." (Regionalplanentwurf, Begründung, S. 197) Zu einer Siedlung gehört in dem Fall Wohnbebauung, die sich auf einer Fläche befindet, die im Regionalplan auch als Siedlungsfläche ausgewiesen ist (nach einer Anzahl von Häusern kann man das nicht berechnen). Außerhalb dieser Siedlungsflächen gelten andere, gesetzlich vorgeschriebene, Mindestabstände. Die sehen einen Mindestabstand von 5 Metern zur Grundstücksgrenze und von 20 Metern zu Gebäuden vor (jeweils ab oberer Böschungskante).


    (Frage gestellt von Ellen Schembries aus Kamp-Lintfort)

  • Wie lange dauert es noch bis der ganze Niederrhein ausgekiest ist? (Frage aus 2022)

    Es geht bei der Sand- und Kiesförderung nicht darum, eine Region "auszukiesen", sondern um Rohstoffsicherung und -gewinnung für die Region. Unsere Gesellschaft braucht diese Rohstoffe (jeder Einwohner von NRW über 16 nutzt statistisch gesehen jeden Tag 10 Kilo Sand+Kies). Der Bedarf wird durch Pläne der Politik (Wohnungsbau, Windenergieausbau, Brückensanierungen und -bau etc.) aktuell sogar eher steigen. Auf die Frage, wann Sand- und Kiesgewinnung nicht mehr nötig ist, lautet die Antwort deshalb: Wenn niemand die Rohstoffe mehr braucht! Dabei sollte jedem klar sein, dass Sand+Kies nur dort gewonnen werden kann, wo auch entsprechende Vorkommen sind. Das ist in NRW vor allem am Niederrhein der Fall. Die Flächen, wo die Gewinnung stattfinden soll, werden (wegen der gesellschaftlichen Relevanz) von Politik und Planungsbehörden festgelegt und nicht von den Unternehmen.


    (Frage gestellt von Katja Königs via Facebook) 

  • Sollten wir nicht froh sein über die rohstoffreiche Region? Wollen wir lieber wieder aus anderen Länder Kies beziehen? (Frage aus 2022)

    Grundsätzlich sollte man "froh sein", wenn man so wichtige und systemrelevante Rohstoffe wie Sand+Kies im eigenen Land bzw. in der eigenen Region gewinnen kann. Eine Abhängigkeit von Rohstofflieferungen aus dem Ausland (wie zum Beispiel beim Gas) ist in wirtschaftlicher Hinsicht und wegen des Klimaschutzes kritisch zu betrachten. Kurze Lieferwege und eine ortsnahe Rohstoffgewinnung stärken die regionalen Wirtschaftskreisläufe, sichern Arbeitsplätze und sind klimafreundlicher, durch einen geringeren CO2-Ausstoß. Längere Lieferwege führen dagegen zu unverhältnismäßigen Mehrkosten, sind demzufolge unwirtschaftlicher und führen gleichzeitig zu einem erhöhten Ausstoß an CO2 und Treibhausgasen, was sich negativ auf die Umwelt auswirkt. Zudem sollte man sich auch die (moralische) Frage stellen, ob man, wenn man die Rohstoffe doch im eigenen Land hat, die Gewinnung einfach in andere Länder auslagern möchte. Deutschland ist bereits bei vielen anderen wichtigen Rohstoffen, die es im eigenen Land nicht gibt (wie zum Beispiel Metalle, seltene Erden, Erdgas, Erdöl etc.), von Importen aus dem Ausland abhängig.


    (Frage gestellt von Margot Kellner-Albrecht via Facebook)

  • Wie viele schwimmende Solaranlagen auf Baggerseen existieren bereits in NRW und mit welcher installierten Gesamtleistung? (Frage aus 2022)

    Aktuell gibt es in NRW zwei schwimmende Solaranlagen auf Baggerseen. Eine befindet sich in Weeze mit einer Leistung von 750 Kilowatt. Die andere wird aktuell in Haltern am See errichtet und soll eine Leistung von 3 Megawatt haben. Zudem betreibt eines unserer Mitgliedsunternehmen eine Anlage auf einem Baggersee in den Niederlanden und drei weitere Mitgliedsunternehmen planen den Bau von Anlagen am Niederrhein (eine davon soll zudem mit der Produktion von grünem Wasserstoff kombiniert werden). Die Unternehmen würden sich wünschen, dass solche Klimaschutz-Projekte schneller verwirklicht werden könnten. Leider gibt es in NRW planerische Hürden und energierechtliche Fragen, die den Bau der Anlagen auf dem Wasser schwierig machen. Eine Frage ist zum Beispiel, was mit den (noch lange funktionierenden) Anlagen passieren darf, wenn am Baggersee kein Sand+Kies mehr produziert wird.


    (Frage gestellt von Thorsten Reichert aus Rheinberg)

  • Wieviel Prozent des in NRW bzw. im Kreis Wesel gewonnenen Kieses wird exportiert und in welche Länder? Es wäre doch viel sinnvoller, die knappe Ressource Kies nur in NRW/Deutschland zu nutzen und nicht noch das Ausland damit zu versorgen, weil da der Profit ggf. höher ist. (Frage aus 2022)

    Es wurden in NRW (laut statistischem Landesamt) im Jahr 2020 rund 17,7 Prozent exportiert. Zieht man hier die Importmenge noch ab, kommt man sogar nur auf eine Quote von rund 15,3 Prozent (die Zahlen beziehen sich auf Sand, Kies, Ton und Kaolin, da diese Rohstoffe in der Statistik nur zusammen erfasst werden). Im Jahr 2021 ist der Export noch mal um 4,8 Prozent (wohlgemerkt nicht Prozentpunkte) gesunken. Zum Vergleich: Der Export von Getreide (ohne Reis), Hülsenfrüchten und Ölsaaten ist 2021 gegenüber 2020 um 13 Prozent gestiegen. Für den Kreis Wesel (und auch alle anderen Kreise, Städte und Gemeinden in NRW) werden Ausfuhrmengen offiziell nicht statistisch erfasst. Bei der Ausfuhr von Sand+Kies in NRW handelt es sich um grenznahe Versorgung im EU-Binnenmarkt (hauptsächlich in die Niederlande und Belgien, weil dort die Kiese mit entsprechender Körnung kaum vorhanden sind). Eine Ausfuhr "in alle Welt", wie häufig behauptet wird, findet in der Realität nicht statt und macht auch wirtschaftlich keinen Sinn.

    Es macht volkswirtschaftlich für Deutschland auch keinen Sinn auf den Außenhandel mit Rohstoffen zu verzichten, da unser Land auch massiv von Rohstoffeinfuhren abhängig ist. Deutschland profitiert zudem wirtschaftlich enorm vom Binnenmarkt in der EU. Wenn man in NRW (oder in Deutschland) nur noch die Rohstoffe nutzen wollte/dürfte, die dort auch vorkommen und gefördert werden, müssten wir auf vieles verzichten (diese Antwort könnte zum Beispiel nicht gelesen werden, da im dafür genutzten Endgerät jede Menge Rohstoffe aus dem Ausland stecken). Mehr dazu finden Sie hier!


    (Frage gestellt von Ellen Schembries aus Kamp-Lintfort)

  • Die Auskiesungsfläche beträgt 1/3 der bebauten Fläche von NV. Können Sie verstehen, dass Bürger diese Dimensionen für unangemessen halten? (Frage aus 2022)

    Die Fläche der Stadt Neukirchen-Vluyn umfasst 4350 Hektar. Davon sind (Stand: 31.12.2019) 1028 Hektar besiedelt (Wohnbebauung, Industrie und Gewerbe, Sportplätze, Friedhöfe etc.) und 332 Hektar mit Verkehrswegen und Plätzen bebaut (Quelle: Statistisches Landesamt NRW) – macht zusammen 1360 Hektar. Die aktuellen Planungen sehen 180 Hektar Fläche in Neukirchen-Vluyn für die Gewinnung von Sand und Kies vor. Das entspricht rund 13 Prozent der Siedlungs- und Verkehrsfläche der Stadt (4 Prozent der Gesamtfläche). Diese Flächenplanung wurde allerdings nicht von Sand- und Kiesunternehmen vorgenommen, sondern von der zuständigen Planungsbehörde beim RVR (nach planerischen Vorgaben des Landes und in Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien). Da es hier um die Rohstoffsicherung der Region und des Landes geht, entscheiden auch nicht die Unternehmen, welche Größenordnung dafür angemessen ist. Man muss allerdings bedenken, dass es sich nur um mögliche Flächen für eine mögliche Rohstoffgewinnung in einem noch nicht gültigen Regionalplan (26.4.2022) handelt. Auf wieviel Hektar Fläche am Ende tatsächlich Sand und Kies gewonnen werden kann, ist aktuell völlig unklar. Man sollte aber im Gesamtzusammenhang nicht vergessen, dass es ohne Baurohstoffe in Neukirchen-Vluyn gar keine Bebauung gäbe. Da eigentlich jeder im Land die Rohstoffe nutzt, sollte es auch ein gewisses Rohstoffbewusstsein und Verständnis für die Notwendigkeit der Gewinnung dieser Rohstoffe geben. Wenn man diese Gewinnung irgendwo machen könnte, wo es keine Nachbarschaft gibt, würde das mit Sicherheit auch dort geplant und gemacht.


    (Frage gestellt von Karin Haaz via Facebook)

  • Die Kiesindustrie begründet die Pläne mit dem steigenden Bedarf an Wohnraum. Nehmen sie der Stadt NV mit ihren Plänen nicht gerade die Möglichkeit, weiter Flächen auszuweisen? (Frage aus 2022)

    Die Planungen für mögliche Gewinnungsflächen werden nicht von „der Kiesindustrie“ gemacht, sondern von den entsprechenden Planungsbehörden in Abstimmung mit den zuständigen politischen Gremien. In diesen Planungen sind dann auch mögliche Siedlungsflächen, landwirtschaftliche Flächen oder Naturschutzgebiete enthalten. Der Planungsvorschlag für das RVR-Gebiet (zudem auch Neukirchen-Vluyn gehört) befindet sich mit den Begründungen der Planungsbehörde aktuell (25.4.2022) im Beteiligungsverfahren für die Öffentlichkeit. Die Sand- und Kiesunternehmen begründen die konkreten Pläne und die Flächenauswahl nicht. Die Sand- und Kiesunternehmen begründen allerdings die grundsätzliche Notwendigkeit der Rohstoffgewinnung. In NRW werden jährlich über 50 Millionen Tonnen Sand und Kies, unter anderem auch für die Schaffung von Wohnraum, genutzt. Der Rohstoff muss, wenn man ihn weiter nutzen will, irgendwoher kommen und kann nur dort gewonnen werden, wo es entsprechende Vorkommen gibt. Das wird von den Behörden bei der Planung von Gewinnungs- und Siedlungsflächen berücksichtigt. Auf den Flächen, die irgendwann mal für die Rohstoffgewinnung genutzt werden könnten, ist also dementsprechend keine Besiedlung geplant.


    (Frage gestellt von Karin Haaz via Facebook)

  • Warum werden aus den Baggerseen keine Naturbadeseen gemacht? (Frage aus 2022)

    Die Antwort ist eigentlich bei allen Fragen zur Folgenutzung ähnlich: Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens für eine Sand- und Kiesgewinnung wird ein Plan für die Folgenutzung verbindlich festgelegt. An diesem Genehmigungsverfahren sind auch die zuständige Kommune und die Öffentlichkeit beteiligt. Es kann also prinzipiell jeder Wünsche für eine Folgenutzung/Renaturierung äußern und man kann nur dazu animieren, sich in dieser Phase konstruktiv einzubringen. Ein Naturbadessee wäre eine Möglichkeit der Folgenutzung, wenn diese gewünscht und umsetzbar ist. Rohstoffunternehmen betreiben allerdings in der Regel keine Badeseen oder -stellen. Dafür müsste ein anderer Betreiber gefunden werden. Die Mitgliedsunternehmen unserer Initiative sind aber bereit, sich bei der Verwirklichung solcher Pläne (auch frühzeitig) entsprechend einzubringen. 


    (Frage gestellt von Anonym aus Rheinberg)

  • Laut stat. Landesamt ist die Exportquote für Kies und Sand seit 2009 von knapp 40% auf unter 20% gesunken. Bildet dies die tatsächlichen Stoffströme ab (Exporte aller NRW-Firmen) oder werden nur Exporte bestimmter Firmen (z.B. der Kiesunternehmen selbst) berücksichtigt? (Frage aus 2022)

    Die Ausfuhrquote bei Sand, Kies, Ton und Kaolin (diese Rohstoffe werden in der Statistik des Landesamtes zusammen erfasst) in NRW lag 2020 tatsächlich bei rund 17,7 Prozent. Darin werden logischerweise auch nur die Ausfuhren der bezeichneten Rohstoffe von entsprechenden Unternehmen erfasst. Sollten diese Rohstoffe im Inland zur Herstellung von Produkten verwendet (z.B. Pflastersteine, Betonfertigteile, Vasen etc.) und diese dann ausgeführt werden, taucht der genutzte Rohstoff in der oben genannten Quote natürlich nicht mehr auf, sondern in der Ausfuhrquote für die entsprechenden Güter (durch entsprechende Unternehmen) - beispielsweise in der Kategorie "Waren aus Beton, Zement oder Kunststein". Der Export eines Automobils gilt daher beispielsweise nicht mehr als Stahl- oder Reifenexport, auch wenn das Material als Bestandteil des Produktes natürlich mitausgeführt wird. Es wurden im Jahr 2021 beispielsweise rund 1,1 Millionen Tonnen Getreide aus NRW exportiert (ein plus von über 40 Prozent gegenüber 2019). Da ist der Export von Backmischungen oder Aufbackbrötchen nicht mit drin. Umgekehrt ist das dann natürlich auch so. So gibt es zum Beispiel auf niederländischem Gebiet in Grenznähe zu Deutschland Unternehmen, die unter Verwendung von importiertem Sand+Kies Betonteile herstellen, die dann wieder nach Deutschland geliefert werden. Das gilt dann auch nicht als (Re-)Import von Sand+Kies. Kurz gesagt: Stoffströme werden durch den einzelnen Wert in der Statistik nicht abgebildet.


    (Frage gestellt von Thorsten Reichert aus Rheinberg)

  • Wurden die Auswirkungen auf die Landwirtschaft geprüft, wenn eine Fläche von 180 ha verloren geht? (Frage aus 2022)

    Die mögliche Fläche von 180 Hektar für die Gewinnung von Sand und Kies ist nur ein kleiner Teil des Regionalplans für das RVR-Gebiet, der sich aktuell (26.4.2022) in der Öffentlichkeitsbeteiligung befindet. Die landwirtschaftlichen Flächen sind (genau wie beispielsweise auch Gewerbe- oder Siedlungsflächen) auch Teil dieses Regionalplans. Man muss also davon ausgehen, dass die zuständige Planungsbehörde auch die landwirtschaftlichen Interessen einbezogen hat. Im laufenden Planungsverfahren haben aber natürlich auch Vertreter der Landwirtschaft die Möglichkeit, ihre Stellungnahmen zum Planungswerk abzugeben. Diese werden dann auch entsprechend ausgewertet und berücksichtigt. Dabei werden dann auch Gemeinwohlinteressen und Einzelinteressen entsprechend abgewogen. So muss man sich vermutlich in einem Bundesland, das 2021 1,1 Millionen Tonnen Getreide (ohne Reis) exportiert hat (rund 27% mehr als noch 2008), beispielsweise keine Sorgen um die Ernährungssicherung machen (Quelle: Statistisches Landesamt NRW).


    (Frage gestellt von Karin Haaz via Facebook)

  • Warum kippt ihr die Löcher nicht wieder zu? (Frage aus 2022)

    Baggerseen und Abgrabungen können grundsätzlich auch wieder verfüllt werden. Bei einigen Projekten am Niederrhein wird das auch so gemacht (zum Beipiel am Milchplatz in Rheinberg). Allerdings sind diese Verfüllungen gesetzlich stark reglementiert und müssen in der Genehmigung der Gewinnung vorgesehen sein. Maßgebend für die Art der Wiederherrichtung der Gewinnungsflächen sind also die Auflagen, die den Unternehmen im Genehmigungsverfahren erteilt werden. Eine Wieder-Verfüllung von Baggerseen ist nach den derzeit geltenden gesetzlichen Regeln nur sehr eingeschränkt gestattet und wird bei uns von den Behörden praktisch nicht mehr genehmigt. Hinzu kommt, dass kaum noch geeignetes Material für diese Verfüllungen zur Verfügung steht, weil dieses unter anderem zur Herstellung von Recycling-Baustoffen verwendet wird und das auch ausgeweitet werden soll. Also: Die finale Entscheidung, ob ein Loch wieder "zugekippt" werden darf, liegt nicht bei den Unternehmen.


    (Frage gestellt von Anonym aus Kamp-Lintfort)

  • Es ist oft von einer max. Substitution i.H.v. 20% die Rede. Gem. 12. Monitoringbericht der Bauwirtschaft (Deutschland, 2018) wurden 2018 gut 70 mio. t. von 220 mio. t. mineralischer Abfälle als Substitut eingesetzt. Bei einem Bedarf von rund 500 mio. t. an Naturgestein entspricht dies knapp 15%. Die Fraktion "Boden und Steine" (Kanalbauten, Baggergut, Gleisschotter i.H.v. 130 der 220 mio. t. mineralischer Abfälle) wird zu 90% für Verfüllungen genutzt. Wie viel Potential steckt hier für weitere Substitution? (Frage aus 2022)

    Unsere Initiative geht davon aus, dass auch in weiterer Zukunft der zu erwartende Sand- und Kiesbedarf nur zu 20 Prozent durch Recyclingmaterial in NRW gedeckt werden kann. Das wurde auch in den SAND+KIES-Positionen der Initiative (Januar 2022) kommuniziert. In NRW gibt es einen jährlichen Bedarf an Sanden und Kiesen von rund 52 Mio Tonnen (die Exportmenge ist hier schon abgezogen und Experten gehen davon aus, dass der Bedarf in den nächsten Jahren eher steigt). Wenn man nun die Fraktion „Boden und Steine“ in Zukunft mit einer entsprechenden Aufbereitungstechnik für die Produktion von Recyclingmaterial nutzt (wie es bei der geplanten Baustoff-Recyclinganlage in Hünxe passieren soll), könnten dabei mutmaßlich 9 Mio Tonnen (Berechnung aus der Recyclingbranche) zusätzliches Recyclingmaterial (rund 17 Prozent von 52 Mio Tonnen) entstehen. Dabei muss man aber berücksichtigen, dass dieses Material nicht ausschließlich Sande und Kiese ersetzen wird, sondern auch andere mineralische Rohstoffe (Schotter, Splitte etc.). Außerdem ist hier die Exportmenge noch nicht abgezogen. Um auf diese Materialmenge zu kommen, müssten in NRW aber insgesamt 10 bis 12 solcher oben beschriebenen Recycling-Anlagen an den geeigneten Orten genehmigt und gebaut werden. Aktuell ist die erste Anlage in Hünxe noch nicht in Betrieb. Die Annahme von einer 20-Prozent-Deckung des zu erwartenden Sand+Kies-Bedarfs mit Recyclingmaterial ist also äußerst optimistisch gerechnet und diese Zahl dürfte erst in weiter Zukunft erreicht werden. Der Bundesverband Baustoffe - Steine und Erden hat in diesen Tagen eine aktuelle Studie über "Die Nachfrage nach Primär- und Sekundärrohstoffen der Steine-Erden-Industrie bis 2040 in Deutschland“ veröffentlicht. Die verantwortlichen Wissenschaftler prognostizieren, wenn es konjunkturell in Deutschland eher schlecht läuft, eine maximale Substitution bei Steine-Erden-Rohstoffen von knapp 16 Prozent im Jahr 2040. Diese Studie findet man hier. Zur Kreislaufwirtschaft allgemein: Eine vom NABU in Auftrag gegebene Studie (2021) zur Kreislaufwirtschaft in Deutschland kommt zu folgendem Ergebnis: „Würden alle Abfälle, die jährlich in Deutschland anfallen, vollständig recycelt werden, ließe sich die CMU von 12 auf gerade einmal 22 Prozent erhöhen. Dieses hypothetische Rechenbeispiel verdeutlicht, dass das Potenzial des Recyclings begrenzt ist…“ (CMU = Circular Material Use Rate)

    Infos dazu gibt es hier.



    (Frage gestellt von Thorsten Reichert aus Rheinberg)

  • Ich möchte Einblick in einen brauchbaren Lageplan der geplanten Auskiesungsfläche "Niephauser Feld" in 47475 Kamp-Lintfort nehmen. Wer kann mir hierbei helfen? (Frage aus 2022)

    Die Flächen für eine mögliche Rohstoffgewinnung im Gebiet des Regionalverbandes Ruhr (RVR) werden nicht von den Unternehmen ausgewählt, sondern von der zuständigen Planungsbehörde in Abstimmung mit der Politik. Lagepläne/Karten werden dementsprechend auch vom Regionalverband Ruhr zur Verfügung gestellt. Aktuell befinden sich der geänderte Entwurf des Regionalplans Ruhr, die angepasste Begründung und der erweiterte Umweltbericht in der 2. Offenlegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Infos dazu findet man hier.


    (Frage gestellt von Anonym aus Neukirchen-Vluyn)

  • Eine Auskiesungsfläche befindet sich in unmittelbarer Nähe zu einem Schulzentrum. Halten Sie die Lärm- und Staubbeeinträchtigungen für Schüler zumutbar? (Frage aus 2022)

    Auf der Fläche, die hier gemeint ist, gibt es aktuell keine Rohstoffgewinnung. Es handelt sich um ein Gebiet, das von den Planungsbehörden in Abstimmung mit den entsprechenden politischen Gremien für eine mögliche Gewinnung von Sand und Kies ausgewählt und eingeplant wurde (und nicht von den Unternehmen). Die Planung mit der ausgewiesenen Fläche hat zum jetzigen Zeitpunkt (25.4.2022) noch keine Gültigkeit, da die Beteiligung der Öffentlichkeit nicht abgeschlossen ist. Sollte die Fläche nach Abschluss des Planungsverfahrens auch im gültigen Regionalplan ausgewiesen werden, weil der Planungsbehörde keine relevanten Ausschlusskriterien vorliegen, könnte (unter bestimmten Voraussetzungen) ein Antrag zur Genehmigung von Sand- und Kiesgewinnung gestellt werden. Im Rahmen des dann folgenden Genehmigungsverfahrens werden von den zuständigen Genehmigungsbehörden immer auch mögliche Lärm- und Staubemissionen geprüft und auf gesetzlicher Grundlage bewertet. Es ist also nicht maßgeblich, was das antragstellende Unternehmen für zumutbar hält und man kann sicher sein, dass es für die Nachbarschaft keine unzumutbaren Zustände geben wird.


    (Frage gestellt von Karin Haaz via Facebook)

  • Schon seit Jahren bemängele ich die mangelnde Kommunikation zwischen Kommune und Wirtschaft bei diesem Thema. Kann es sein, dass es an Ideen bei den Gemeindevertretern mangelt, was eine kommunenüberschreitende Konzeption für die Nachnutzung der Auskiesungsflächen betrifft? Unsere niederländischen Nachbarn haben bereits in den 70er Jahren erkannt (Maas Plaassen), dass eine Kiesgewinnung nicht nur den Freizeitwert einer Region, sondern auch die Anziehungskraft des Gebietes als Fremdenverkehrsregion steigern kann. (Frage aus 2022)

    Bei den Kommunen, auf deren Gebiet aktuell möglicherweise Flächen für die Rohstoffgewinnung ausgewiesen werden sollen, trifft man fast nur auf komplette Ablehnung. Das macht eine Planung unter Einbeziehung der Kommunen im Vorfeld eigentlich unmöglich. Entsprechende Gesprächsangebote seitens des Verbandes der Rohstoffunternehmen wurden vor der Veröffentlichung der Pläne des RVR (der für die Regionalplanung im Kreis Wesel zuständig ist) abgelehnt. Man setzt und hofft also wohl nur darauf, dass die Flächen in der eigenen Kommune wieder aus der Planung „verschwinden“. Der Vergleich mit den Niederlanden ist allerdings schwierig, da dort die Raum- bzw. Regionalplanung anders aufgestellt ist. Die zentralistisch gesteuerten, nationalen raumplanerischen Konzepte wurden durch eine Raumplanung der Maßarbeit auf lokalem und regionalem Niveau abgelöst, in der alle Interessensgruppen (Bürger, Unternehmen, Kommunen etc.) im Mittelpunkt stehen. Einfach ausgedrückt heißt das: Es entstehen mehr Projekte am „runden Tisch“. Grundsätzlich sind unsere Mitgliedsunternehmen der Auffassung, dass man miteinander auch bei Rohstoffgewinnungsprojekten mehr für die Bevölkerung und die Region erreichen kann. Dafür ist man immer auf der Suche nach Partnern. Ein Vertreter von einem unserer Mitgliedsunternehmen hat bei der sogenannten Abgrabungskonferenz des RVR im vergangenen Herbst entsprechende Projekte aus den Niederlanden vorgestellt und die Kommunen Kamp-Lintfort, Rheinberg, Neukirchen-Vluyn und Alpen zu einer Zusammenarbeit animiert. 


    (Frage gestellt von Frank Volkmann aus Moers)

  • Wurde geprüft, was mit der Abraumhalde Norddeutschland passieren kann, wenn bis zu ihrem Fuße ausgekiest wird? (Frage aus 2022)

    Alle potentiellen Rohstoffgewinnungsflächen wurden nicht von den Sand- und Kiesunternehmen ausgewählt und in die Planung aufgenommen. Da das Planungsverfahren für den besagten Bereich aktuell (26.4.2022) noch läuft, hat der Plan auch noch keine Gültigkeit. Diese Frage sollte daher an die zuständige Planungsbehörde gerichtet werden. Die Unternehmen treten überhaupt erst in Aktion, wenn sie einen Genehmigungsantrag für eine Rohstoffgewinnung auf einer - in einem gültigen Regionalplan dafür ausgewiesene - Fläche stellen.


    (Frage gestellt von Karin Haaz via Facebook)

  • Kann ausgeschlossen werden, dass das Grundwasser gefährdet ist, wenn die filternde Kiesschicht abgebaut wurde? (Frage aus 2022)

    Es gibt in der Literatur keine Belege dafür, dass Baggerseen negative Einflüsse auf die Qualität des Grundwassers haben. Demgegenüber gibt es einige wissenschaftliche Studien, zuletzt durch den Rhein-Kreis Neuss 2017 oder zuvor durch das Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau Baden-Württemberg, die belegen, dass durch Baggerseen keine relevanten grundwasser- gefährdenden Schad- oder Nährstoffe in das Grundwasser gelangen. Ganz im Gegenteil: Denn aus ökologischer Sicht gelten Baggerseen als nährstoffarm. Erst das zuströmende Grundwasser bringt die Nährstoffe mit. Die Baggerseen bauen diese Belastungen (z.B. Nitrat) – wie in einer biologischen Kläranlage – ab. Sie funktionieren als sogenannte Stoffsenken und können so zur Verbesserung der Grundwasserqualität beitragen. Der Prozess kann nur funktionieren, weil Licht und Luft mit dem Wasser in Berührung kommen. Da viele physikalische, hydrochemische und biologische Prozesse bei ähnlichen Rahmenbedingungen in gleicher Weise ablaufen, sind diese Ergebnisse grundsätzlich auf andere Baggerseen übertragbar.

    In den Werken am Niederrhein finden regelmäßige, unabhängige Analysen des Grund- und Seewassers statt. Diese zeigen: Die Beschaffenheit des Grundwassers verschlechtert sich durch die Rohstoffgewinnung nicht. Die Wasserqualität verbessert sich oft sogar, da der Boden nicht mehr wie vorher durch die Nitrate der Landwirtschaft belastet wird.

    Offenliegende Gewässer, wie Baggerseen, sind auch keine Gefahr für unser Trinkwasser. Dieses wird vielerorts sowieso aus offenliegenden Talsperren, wie etwa dem Halterner See, gewonnen.


    (Frage gestellt von Karin Haaz vias Facebook)

  • Kies ist kein nachwachsender Rohstoff. Welche Zukunftsperspektiven sieht die Sand- und Kiesindustrie? (Frage aus 2022)

    Sand und Kies sind tatsächlich keine nachwachsenden Rohstoffe, aber sie werden noch viele Jahrzehnte in unserer Gesellschaft als Baurohstoff genutzt werden und dafür gibt es auch entsprechende Vorkommen. Rohstoffgewinnung muss sehr langfristig und vorausschauend geplant werden. Das sieht man daran, dass aktuell in NRW mit Versorgungszeiträumen von 25 Jahren (Anmerkung: mittlerweile wieder 20 Jahre)  bei Sand und Kies agiert wird. Das Planungs- und Genehmigungsverfahren für eine Rohstoffgewinnung kann teilweise bis zu 10 Jahre dauern. Es gibt kaum Wirtschaftsbereiche mit ähnlichen Planungshorizonten. Die Unternehmen arbeiten aber auch in der Forschung & Entwicklung, zum Beispiel an Sonar- und Echolottechnik, damit Sand- und Kiesgewinnungsstätten zukünftig noch effizienter ausgegraben werden können und auch in Altabgrabungen noch nachgegraben werden kann. Außerdem ist die Technik für die Aufbereitung in stetiger Entwicklung. Zudem befasst sich die Industrie sehr intensiv mit dem Thema Baustoffrecycling. Eines unserer Mitgliedsunternehmen am Niederrhein investiert selbst in ein Recyclingunternehmen. Ein Ziel ist, dass durch Recycling die Vorkommen gestreckt werden und somit weniger abgegraben werden muss. Das Potential des Recyclings ist allerdings äußerst begrenzt, was an der Verfügbarkeit von entsprechendem Ausgangsmaterial liegt. Eine aktuelle Studie (April 2022) sieht hier im Jahr 2040 eine voraussichtliche Substitutionsquote von 14 bis 16 Prozent bei primären Steine-Erden-Rohstoffen. Diese Studie kann man hier einsehen.


    (Frage gestellt von Karin Haaz via Facebook)

  • Es existieren zahlreiche Deponien mit über Jahrzehnte verfüllten verwertbaren Bauabfällen aus der Vergangenheit und auch heute gehen Reststoffe an Deponien verloren. In anderen europäischen Ländern (ohne eigene natürliche Kies- und Sandvorkommen) werden diese Deponien z.T. wieder geöffnet und verwertet. Wie groß ist das Potential für weitere Substitution aus den bestehenden Deponien in Deutschland / in NRW? (Frage aus 2022)

    Es ist so, dass es dazu wohl keine belastbaren Zahlen/Daten für Deutschland und auch nicht für NRW gibt. Rückbau oder Abgrabungen von Deponien wurden bisher nur selten in Deutschland durchgeführt und dann auch noch „wissenschaftlich begleitet“. Ein Rückbau oder eine Abgrabung erweist sich wohl selten als wirtschaftlich, es sei denn, das Grundstück ist hochpreisig. Ein großes Problem stellt wohl der häufig große Feinanteil der Deponien dar, der sich nicht verwerten lässt bzw. die Aufarbeitung der Feinfraktion aufwändig ist. Die größte Fraktion wird daher einer thermischen Verwertung zugeführt und nur ein kleiner Anteil ist für eine stoffliche Verwertung geeignet. Hierbei ist allerding noch eine weitere Aufbereitung erforderlich. Wenn man den wirtschaftlichen Aspekt nicht betrachtet, kann sich ein Rückbau von Deponien lohnen, um neuen Deponieraum zu schaffen und die durch die Verbrennung gewonnene Energie zu nutzen. Die dabei gewonnene Fraktion der Steine kann man sicherlich auch einem Verwendungszweck (in Zukunft nach Ersatzbaustoffverordnung) zuführen, aber nur deswegen die Deponien abzugraben lohnt sich wohl eher nicht. Die Motivation zum Rückbau einer Deponie sollte ganzheitlich sein und sich nicht nur auf die Steine-Fraktion beschränken.

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